Gestüt Nymphenburg chäftsbedingungen Nicht enthalten sind in der Decktaxe: Kosten für etwaige Bescheinigungen, Versand- und Pensionskosten. Bei Embryotransfer wird für jeden angewachsenen Embryo die volle Decktaxe fällig. Wenn ein Embryotransfer geplant ist, ist dies uns mitzuteilen. Bei Hengsten aus unserem Angebot, die über Tiefgefriersamen (TG) angeboten werden, ist die Decktaxe einschließlich Kosten für Versand im Voraus zu bezah- len. Die TG -Decktaxe ist in jedem Fall fällig, es besteht kein Anspruch auf Gut- schrift bei Nichtträchtigkeit. Die Versandkosten werden gesondert berechnet und gehen zu Lasten des Züchters, bitte erfragen Sie die genauen Kosten. Für die Unterstellung der Stuten stehen in Ausnahmefällen Boxen zur Verfügung. Der Tagessatz für Stuten und Stuten mit Fohlen ist € 20,-. Die Unterstellung erfolgt auf eigene Gefahr des Eigentümers. Der Hengsthal- ter haftet nur für Schäden, die durch ihn oder einen Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden sind. Diese Haftung umfasst alle Schäden, die während der Einstellung der Stuten und der Zu- führung der Stuten zu den Hengsten entstehen können. Für Schäden, die durch Dritte verursacht worden sind, haftet der Hengsthalter nicht. Zur Ab- deckung des Risikos aus der Tierhalter- und Tierzüchterhaftung hat der Eigentü- mer eine Haftpflichtversicherung abzuschließen. Für die veterinärmedizinische Betreuung steht Frau Dr. Kirsten Schwenzer zur Verfügung. Tupferproben von güsten Stuten, ausgenommen Maidenstuten, sind erforderlich. Der Stuteneigentümer erklärt sich damit einverstanden, dass ein Fachtierarzt zu seinen Lasten hinzugezugen wird, sofern es der Hengsthalter für zweckdienlich hält. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Oldenburg. Es wird ausdrücklich auf die ab dem 01.01.2016 geltenden neuen Zuchtregeln hingewiesen, die auf den jeweils bei der Besamungsstation georderten Hengst- samen Anwendung finden, da ab 2016 nur noch geprüfte Hengste eintragungs- fähig und zur Zucht zugelassen sind. Insoweit wird inhaltlich vollumfänglich auf die Rahmenrichtlinie der Zucht-Verbands-Ordnung (ZVO), abrufbar unter: http://www.pferd-aktuell.de/pferdezucht/zucht-verbands-ordnung/ zucht-verbands-ordnung-zvo verwiesen. Die jeweils geltenden Zuchtregeln können auch in der Besamungsstation eingesehen werden. Aufgrund der von den Hengsten zu durchlaufenden Leistungs- und Sportprüfungen sind zukünf- tige Zuchtzulassungen der einzelnen Hengste nicht vorhersehbar. Auf das Risiko der Nichteintragung in das Hengstbuch 1 hinsichtlich des bestellten Samens wird ausdrücklich hingewiesen. Weitere Informationen hierzu sind im Inter- net abrufbar unter http://www.hengstleistungspruefung.de/homepage und können im Unternehmen eingesehen werden. Ob der jeweilige Hengst in seinem weiteren Werdegang die vorläufige / endgültige Eintragung in das Hengstbuch 1 erlangen wird, stellt einen unwägbaren Umstand dar, für den die Besamungsstation keine Gewähr übernimmt. Insoweit wird darauf hingewiesen, dass einige der angebotenen Hengste lediglich „gekört“ bzw. nur „vorläufig“ zur Zucht zugelassen sind. 21